AGB

Mit der Auftragsreservation kennt der Kunde die allg. Geschäftsbedingungen an.

Alle Preise (Zubehör und Fahrzeiten ab Domizil) sind in Schweizer Franken für die in der Vorreservation bestätigten Preiseinheiten. Die Rechnung ist vor Antritt der Fahrt in bar zu begleichen.

Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen verboten.

Kosten wie ausländische Autobahngebühren, Fährtickets, Bahnverladekosten zusätzliche Getränke, Kost & Logie des Chauffeurs, fehlendes Inventar oder Fahrzeugbeschädigung sowie spezielle Reinigung, gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden in Rechnung gestellt.

Die Sitzplätze sind auf die im Fahrzeugausweis angegebenen Personen beschränkt.

Sollte der Auftraggeber mehr Personen einladen übernimmt der Chauffeur und die Firma Limoworld keine Haftung. Bringt der Auftraggeber selber Speisen und Getränke mit, und verursachte mutwillig Verunreinigungen, wird eine Reinigungspauschale von mindestens CHF 50.- verrechnet.

In den Wintermonaten, insbesondere bei Gefahr von Eisglätte und mit Schnee bedeckten Fahrbahnen, können wir aus Sicherheitsgründen einen zuvor als angenommenen und bestätigten Auftrag kurzfristig ablehnen. In diesem Fall wird von uns der einbezahlte Betrag gutgeschrieben. Ist einer der oben aufgeführten Punkte eingetroffen oder trifft während der Durchführung eines Auftrages ein, so ist die Abschätzung des Chauffeurs massgebend, dieser Entscheid gilt für den Kunden aus Sicherheitsgründen automatisch als angenommen. Die Firma Limoworld übernimmt nur die Kosten für den sicheren Heimtransport der Kunden. Die Art des Heimtransports der Kunden wird durch die Firma Limoworld arrangiert und festgelegt.

Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

Bei einer Absage des Kunden Innerhalb der letzten 48 Stunden vor oder während der Auftragsdurchführung wird der volle Betrag verrechnet. Der Kunde muss eine Verspätung bis 2 Stunden in Kauf nehmen wenn diese durch Witterungseinflüsse oder durch Verkehrsstau zum Beispiel Verkehrsunfall, Demonstrationen usw. hervorgerufen wird.

Bei einer Absage von der Bestellung an bis 2 Tage vor der Auftragsausführung wird 50% des Rechnungsbetrages für Auftragsentschädigung und Unkosten verrechnet.

Der Kunde ist für eine Annullationsversicherung selbst besorgt.

In Ausnahmefällen stellen wir eine Gutschrift aus, welche für einen anderen Auftrag eingelöst werden kann.

Betriebsstörungen, behördliche Massnahmen, Mangel an Arbeitskräften oder Rohstoffen, Energiekrisen, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, wie Streik oder Aussperrung, trotz der nach den gegebenen Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden können, befreien uns ganz oder teilweise von der Vertragserfüllung.

Wird durch die oben angegebenen Umstände die Erfüllung des Auftrages zum vereinbarten Zeitpunkt verunmöglicht, so gilt der Vertrag als nichtig.

Zürich, Oktober 2009